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BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09 (https://dejure.org/2009,10264)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Betroffene anfechten will, verletzt dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit i.R.d. Auslegung des Beratungshilfegesetzes
- Judicialis
BerHG § 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines Widerspruchs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zwickau, 29.04.2008 - 14 UR II 45/08
- AG Zwickau, 15.12.2008 - 14 UR II 2222/08
- BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09
Papierfundstellen
- NJ 2010, 30
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08
Es wird insoweit auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 im Verfahren derselben Beschwerdeführerin (1 BvR 1517/08) verwiesen, wonach die vom Amtsgericht befürwortete Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.