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   BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10264
BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09 (https://dejure.org/2009,10264)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09 (https://dejure.org/2009,10264)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 2009 - 1 BvR 1554/08, 1 BvR 321/09 (https://dejure.org/2009,10264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung von Beratungshilfe unter Verweisung auf Beratung durch dieselbe Behörde, deren Entscheidung der Betroffene anfechten will, verletzt dessen Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rechtswahrnehmungsgleichheit i.R.d. Auslegung des Beratungshilfegesetzes

  • Judicialis

    BerHG § 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines Widerspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 30
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 06.08.2009 - 1 BvR 1554/08
    Es wird insoweit auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2009 im Verfahren derselben Beschwerdeführerin (1 BvR 1517/08) verwiesen, wonach die vom Amtsgericht befürwortete Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den Ausgangsverwaltungsakt erlassen hat, den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
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